
Unfall – was jetzt?
Egal, ob du selber schuld bist oder jemand anderes: Wenn du einen Unfall hattest, ist der Schock groß! Habe ich mich verletzt? Soll ich den Unfall melden? Bekomme ich weiter Lohn, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
WICHTIG! Bei einem Arbeitsunfall benötigst du nicht einfach nur eine normale Krankschreibung vom Arzt oder von der Ärztin. Du bist im Fall eines Arbeitsunfalls über deinen Arbeitgeber versichert, dafür musst du aber zu einem D-Arzt bzw. einer D-Ärztin gehen! (siehe Schritt 2. Wo gehe ich zum Arzt/D-Arzt oder zur Ärztin/D-Ärztin?). Sage immer und überall, dass du einen Arbeitsunfall hattest!
Bei einem Arbeitsunfall gibt es bestimmte Schritte, die du einhalten solltest, um sowohl deine Gesundheit als auch deinen Versicherungsschutz sicherzustellen:
Schritt 1: Erste Hilfe
- Wenn nötig, sofort eine Notärztin bzw. einen Notarzt rufen (in Deutschland ist das die Nummer 112)!
- Bei kleineren Verletzungen gehe zur normalen Ärztin oder zum normalen Arzt und sage, dass du einen Arbeitsunfall hattest. Diese:r schickt dich ggf. weiter zum D-Arzt bzw. zur D-Ärztin (Durchgangsärzt:innen).
Schritt 2: Unfall melden
- Melde den Unfall (auch) schriftlich bei deinem Arbeitgeber.
- Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss dein Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft (BG) schicken. Hier solltest du eine Kopie erhalten bzw. diesen Vorgang einsehen dürfen.
Schritt 3: ggf. Durchgangsarzt (D-Arzt) bzw.
Durchgangsärztin (D-Ärztin) -
Wichtig!
- Bei einer ernsthafteren Verletzung, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, musst du einen D-Arzt bzw. eine D-Ärztin (Durchgangsarzt bzw. Durchgangsärztin) aufsuchen (hier ein Suchportal für Durchgangsärzt:innen).
- Eine D-Ärztin bzw. ein D-Arzt ist ein:e speziell zugelassene:r Unfallarzt/-ärztin für Arbeitsunfälle. Sich hier ärztlich untersuchen zu lassen, ist wichtig für die gesetzliche Unfallversicherung.
Schritt 4: Unfall dokumentieren
- Dokumentiere schriftlich, wann, wo und wie der Unfall geschehen ist und wer ihn ggf. gesehen hat.
- Mache Fotos vom Unfall und deinen Verletzungen.
Schritt 5: Ansprüche und Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft kommt für folgende Leistungen auf:
- Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Reha usw.
- Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit bekommst du Verletztengeld anstatt des Lohns.
- Sie zahlt ggf. Leistungen bei bleibenden Schäden (z. B. Rente).
