Unfall – was jetzt?

Egal, ob du selber schuld bist oder jemand anderes: Wenn du einen Unfall hattest, ist der Schock groß! Habe ich mich verletzt? Soll ich den Unfall melden? Bekomme ich weiter Lohn, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?


Was tun bei einem Arbeitsunfall?

WICHTIG! Bei einem Arbeitsunfall benötigst du nicht einfach nur eine normale Krankschreibung vom Arzt oder von der Ärztin. Du bist im Fall eines Arbeitsunfalls über deine:n Arbeitgeber:in versichert, dafür musst du aber zu einem D-Arzt / einer D-Ärztin gehen! (siehe Schritt 2. Wo gehe ich zum Arzt/D-Arzt oder zur Ärztin/D-Ärztin?). Sage immer und überall, dass du einen Arbeitsunfall hattest!


Bei einem Arbeitsunfall gibt es bestimmte Schritte, die du einhalten solltest, um sowohl deine Gesundheit als auch deinen Versicherungsschutz sicherzustellen: 

Schritt 1: Erste Hilfe

  • Wenn nötig, sofort eine:n Notarzt/Notärztin rufen (in Deutschland ist das die Nummer 112)!
  • Bei kleineren Verletzungen gehe zum/zur normalen Arzt/Ärztin und sage, dass du einen Arbeitsunfall hattest. Diese:r schickt dich ggf. weiter zum D-Arzt/D-Ärztin (Durchgangsarzt/-ärztin).


Schritt 2: Unfall melden

  • Melde den Unfall (auch) schriftlich bei deinem/deiner Vorgesetzten bzw. deinem/deiner Arbeitgeber:in.
  • Bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit muss dein:e Arbeitgeber:in eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft (BG) schicken. Hier solltest du eine Kopie erhalten bzw. diesen Vorgang einsehen dürfen.


Schritt 3: ggf. Durchgangsarzt (D-Arzt)  (Wichtig!)   

  • Bei einer ernsthafteren Verletzung, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, musst du einen D-Arzt/D-Ärztin (Durchgangsarzt/Durchgangsärztin) aufsuchen (hier ein Suchportal für Durchgangsärzt:innen).
  • Ein:e D-Arzt/D-Ärztin ist ein:e speziell zugelassene:r Unfallarzt/-ärztin für Arbeitsunfälle. Sich von ihm/von ihr untersuchen zu lassen, ist wichtig für die gesetzliche Unfallversicherung.


Schritt 4: Unfall dokumentieren

  • Dokumentiere schriftlich, wann, wo und wie der Unfall geschehen ist und wer ihn ggf. gesehen hat.
  • Mache Fotos vom Unfall und deinen Verletzungen.


Schritt 5: Ansprüche und Leistungen

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft kommt für folgende Leistungen auf:

  • Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Reha usw.
  • Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit bekommst du Verletztengeld anstatt des Lohns.
  • Sie zahlt ggf. Leistungen bei bleibenden Schäden (z. B. Rente).



Infos zum Thema Arbeitsunfall 

  • 1. Was ist ein Arbeitsunfall?

    Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der dir während deiner Arbeitszeit passiert – also während du für den Lieferdienst unterwegs bist oder auf eine Bestellung oder einen neuen Auftrag wartest.



    Ein Arbeitsunfall ist zum Beispiel:


    • Du stürzt mit dem Fahrrad oder Roller während einer Lieferung.
    • Du wirst im Straßenverkehr angefahren oder hast einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug im Straßenverkehr, während du eine Bestellung abholst oder auslieferst. 
    • Du verletzt dich beim Hoch- oder Runterlaufen im Treppenhaus

    WICHTIG: Auch Wegeunfälle zählen als Arbeitsunfälle:  


    • Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause gelten auch als Arbeitsunfälle (z.B. ein Unfall auf dem Weg zum Restaurant oder Lager). Dies gilt, solange der Weg nicht aus privaten Gründen unterbrochen oder erheblich verändert wurde.
    • Hier findest du weitere Infos zum Arbeitsschutz
    • Bei einem Arbeitsunfall musst du zu einem besonderen Arzt gehen: eine:n Durchgangsarzt/-ärztin (D-Arzt/-Ärztin)!

  • 2. Wo finde ich einen Arzt/Durchgangsarzt?

    Ärztliche Notfallversorgung:


    • Bei einem schweren Unfall rufe den Notarzt! Das ist in Deutschland die Nummer 112
    • Du kannst auch so zum Arzt gehen. Aber sage hier immer, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

    WICHTIG!


    Durchgangsarzt (D-Arzt)


    • Für eine Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen reicht ein normaler Hausarzt allerdings nicht aus. Hier musst du zu einem besonderen Arzt, den sogenannten Durchgangsarzt gehen. Der Durchgangsarzt ist speziell zugelassen für Arbeitsunfälle.
    • Hier findest du ein Suchportal für Durchgangsärzt:innen in deiner Nähe.

  • 3. Wo muss ich einen Arbeitsunfall melden?

    Melde den Unfall deinem/deiner Vorgesetzten bzw. deinem/deiner Arbeitgeber:in:

     

    • Wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls länger als drei Tage arbeitsunfähig bist, muss dein:e Arbeitgeber:in den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse melden. Hiervon solltest du eine Kopie bekommen bzw. Einsicht erhalten.
    • Wenn dein:e Arbeitgeber:in den Unfall nicht der Berufsgenossenschaft meldet, kannst du den Unfall auch selber melden (siehe 6. Berufsgenossenschaften (BG) und Beratungsstellen).
    • Falls es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, informiere auch den Betriebsrat.

  • 4. Wie dokumentiere ich den Unfall?

    Dokumentiere deinen Unfall richtig!  


    • Die gesetzliche Unfallversicherung haftet für Behandlungen und Folgeschäden durch einen Arbeitsunfall. Hierfür muss aber klar sein, dass es ein Arbeitsunfall war. Eine gute Dokumentation ist wichtig!

    Fotos machen


    • Von der Unfallstelle und Umgebung
    • Von dem/den Fahrzeug/en
    • Von deinen Verletzungen

    Unfallzeit und -ort notieren


    • Datum und Uhrzeit
    • Wo genau ist es passiert?

    Ablauf festhalten


    • Wie kam es zum Unfall?
    • Was hast du gerade gemacht? 

    Zeug:innen notieren


    • Wer hat den Unfall gesehen? 
    • Kontaktdaten aufschreiben!

  • 5. Worauf habe ich Anspruch?

    Was bekomme ich von der Unfallversicherung?


    • Wenn du angestellt bist, bist du in der Regel automatisch gesetzlich über die Berufsgenossenschaft (BG) unfallversichert
    • Doch auch bei Scheinselbstständigkeit oder undokumentierter Arbeit bist du ggf. versichert.

    • Lass deinen Fall von der Berufsgenossenschaft oder Beratungsstellen prüfen (siehe 6. Berufsgenossenschaft BG und Beratungsstellen)!

    Die gesetzliche Unfallversicherung kommt auf für: 


    Lohnfortzahlung


    • In den ersten sechs Wochen zahlt dein:e Arbeitgeber:in weiter dein volles Gehalt (Lohnfortzahlung).
    • Nach sechs Wochen zahlt im Fall eines Arbeitsunfalls die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Verletztengeld (ca. 80 Prozent deines Nettolohns).

    Medizinische Kostenübernahme 


    Ab dem vierten Tag nach dem Unfall hast du zusätzlich Anspruch auf:

    • ärztliche Behandlung
    • Medikamente
    • Reha und Therapien
    • medizinische Hilfsmittel

    Bestimmte Leistungen


    Bei bleibenden Schäden werden ggf. Leistungen wie Rente gezahlt.


  • 6. Berufsgenossenschaft (BG) und Beratungsstellen

    Bei Problemen oder Fragen kannst du folgende Beratungsstellen / Organisationen kontaktieren.


    Alle gennanten Beratungsstellen behandeln deine Angaben absolut vertraulich und geben nichts an Behörden (wie bspw. die Ausländerbehörde) weiter!


    • Die Berufsgenossenschaften (BGs) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und zuständig für die Bearbeitung und Regulierung von Arbeitsunfällen.
    • Für fest angestellte (!) Rider:innen in Berlin kommen je nach Unternehmen verschiedene Berufsgenossenschaften in Frage – unter anderem die BGHW, die BG Verkehr oder die BGN.
    • Dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, dir Auskunft darüber zu geben, bei welcher Berufsgenossenschaft du versichert bist.
    • Selbstständige Fahrer:innen sind nicht automatisch unfallversichert (!), können sich jedoch freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft versichern.

    • Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, melde auch ihm den Unfall. Er kann dir hier ebenfalls helfen.



    • Bei schwerwiegenden Fällen kann es Sinn ergeben, eine:n Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht einzuschalten. Hierzu kannst du auch deinen Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder das BEMA fragen.