
Unfall – was jetzt?
Egal, ob du selber schuld bist oder jemand anderes: Wenn du einen Unfall hattest, ist der Schock groß! Habe ich mich verletzt? Soll ich den Unfall melden? Bekomme ich weiter Lohn, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
WICHTIG! Bei einem Arbeitsunfall benötigst du nicht einfach nur eine normale Krankschreibung vom Arzt oder von der Ärztin. Du bist im Fall eines Arbeitsunfalls über deine:n Arbeitgeber:in versichert, dafür musst du aber zu einem D-Arzt / einer D-Ärztin gehen! (siehe Schritt 2. Wo gehe ich zum Arzt/D-Arzt oder zur Ärztin/D-Ärztin?). Sage immer und überall, dass du einen Arbeitsunfall hattest!
Bei einem Arbeitsunfall gibt es bestimmte Schritte, die du einhalten solltest, um sowohl deine Gesundheit als auch deinen Versicherungsschutz sicherzustellen:
Schritt 1: Erste Hilfe
- Wenn nötig, sofort eine:n Notarzt/Notärztin rufen (in Deutschland ist das die Nummer 112)!
- Bei kleineren Verletzungen gehe zum/zur normalen Arzt/Ärztin und sage, dass du einen Arbeitsunfall hattest. Diese:r schickt dich ggf. weiter zum D-Arzt/D-Ärztin (Durchgangsarzt/-ärztin).
Schritt 2: Unfall melden
- Melde den Unfall (auch) schriftlich bei deinem/deiner Vorgesetzten bzw. deinem/deiner Arbeitgeber:in.
- Bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit muss dein:e Arbeitgeber:in eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft (BG) schicken. Hier solltest du eine Kopie erhalten bzw. diesen Vorgang einsehen dürfen.
Schritt 3: ggf. Durchgangsarzt (D-Arzt)
(Wichtig!)
- Bei einer ernsthafteren Verletzung, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, musst du einen D-Arzt/D-Ärztin (Durchgangsarzt/Durchgangsärztin) aufsuchen (hier ein Suchportal für Durchgangsärzt:innen).
- Ein:e D-Arzt/D-Ärztin ist ein:e speziell zugelassene:r Unfallarzt/-ärztin für Arbeitsunfälle. Sich von ihm/von ihr untersuchen zu lassen, ist wichtig für die gesetzliche Unfallversicherung.
Schritt 4: Unfall dokumentieren
- Dokumentiere schriftlich, wann, wo und wie der Unfall geschehen ist und wer ihn ggf. gesehen hat.
- Mache Fotos vom Unfall und deinen Verletzungen.
Schritt 5: Ansprüche und Leistungen
Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft kommt für folgende Leistungen auf:
- Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Reha usw.
- Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit bekommst du Verletztengeld anstatt des Lohns.
- Sie zahlt ggf. Leistungen bei bleibenden Schäden (z. B. Rente).
