Wie viel darf ich im Rahmen meines Visums arbeiten? Wie verlängere ich mein Visum?

Viele Rider:innen kommen nicht aus Deutschland oder einem Land der Europäischen Union, sondern aus sogenannten Drittstaaten. Sie brauchen einen Aufenthaltstitel, um länger in Deutschland zu bleiben – zum Beispiel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Je nach Status dürfen sie unterschiedlich viel in Deutschland arbeiten.


Ich habe ein STudierenden-Visum 

  • 1. Wie viel darf ich als Student:in in Deutschland arbeiten?

    Arbeitsregelungen für internationale Studierende in Deutschland:


    140/280-Tage


    • Es dürfen maximal 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr gearbeitet werden.
    • Ein „halber Tag“ entspricht in der Regel bis zu 4 Stunden Arbeit.
    • Ausnahmen: Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums sowie Tätigkeiten als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft (HiWi). 

    Wochenstunden


    • Während des Semesters: maximal 20 Stunden pro Woche, um den Studierendenstatus zu wahren.
    • Außerhalb der Vorlesungszeit (Semesterferien) ist mehr Arbeit möglich, solange das Jahreslimit nicht überschritten wird.

  • 2. Wie erneuere ich meine Aufenthaltserlaubnis (Visum) zum Studium?

    Visum für international Studierende:


    • Internationale Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Ländern müssen ihre Aufenthaltserlaubnis regelmäßig verlängern. Hierfür brauchst du deine Immatrikulationsbescheinigung, Meldebescheinigung, gültige Krankenversicherung und einen erneuten Finanzierungsnachweis. Auch wird geprüft, ob dein Studium ordnungsgemäß verläuft. 
    • Weitere Infos findest du auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks.

  • 3. Darf ich nach Ende meines Studiums noch arbeiten?

    Willst du nach Abschluss deines Studiums in Deutschland arbeiten?


    • Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche um bis zu 18 Monate verlängert werden. Während dieser Zeit dürfen Absolvent:innen uneingeschränkt arbeiten.

Weitere Visa   

  • 4. Arbeiten und weitere Visa/Aufenthaltsstatus.

    Für Fragen zu anderen Visa/Aufenthaltsstatus und deinen Arbeitsmöglichkeiten:



  • 5. Ich möchte mein Visum wechseln.

    Du möchtest dein Visum wechseln? 


    • Zum Beispiel von einem Studierenden-Visum zu einem Arbeitsvisum oder umgekehrt?
    • Wende dich an das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA)

BERATUNG ZU AUFENTHALT/VISA

  • 6. Wo finde ich Beratung zum Thema Aufenthalt/Visum?

    Brauchst du Beratung zu deinem Aufenthalt/Visum? 


    Alle gennanten Beratungsstellen behandeln deine Angaben absolut vertraulich und geben nichts an Behörden (wie bspw. die Ausländerbehörde) weiter!


    Beratungsstellen speziell für Migrant:innen unter 27 Jahre (deutschlandweit und Berlin):


    • Junge Zugenwanderte unter 27 Jahre können sie an die Jugendmigrationsdienste wenden (deutschlandweit und Berlin). 

    Beratungsstellen für erwachsene/für alle Migrant:innen (deutschlandweit und Berlin):