Zahlst du zu viel Miete? Ist deine Wohnung kaputt?

Musst du dir dein Zimmer mit anderen teilen?

Vor allem Fahrer:innen, die neu in Berlin sind, haben große Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden. Oft bleiben nur teure, schlechte oder fragwürdige Angebote übrig.


Aber: Was ist eigentlich erlaubt? Und: An wen kann ich mich wenden, wenn etwas nicht stimmt? Hier findest du wichtige Informationen!


PROBLEME MIT DER WOHNUNG?

  • 1. Mietpreis zu hoch? Checke deine Miete!

    Viele, vor allem migrantische Fahrer:innen, haben Schwierigkeiten in Berlin eine Wohnung zu finden. Oft landen sie in viel zu teuren Wohnungsangeboten. 


    Finde heraus, ob du zu hohe Miete zahlst: 



    • In Berlin gilt eine Mietpreisbremse. Das heißt, die Miete darf zu Beginn des Mietverhältnisses grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen
    • Wenn deine Wohnung über dem üblichen Mietspiegel liegt, kannst du evtl. Miete zurückfordern.
    • Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 % überschritten und der/die Vermieter:in nutzt die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt aus, droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
    • Übersteigt die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 %, kann dies sogar eine Straftat sein.
    • Falls ja, melde das den entsprechenden Behören. Das Wohnungsamt kann Bußgelder gegen Vermieter:innen verhängen und du kannst eine Mietsenkung durchsetzen.

  • 2. Rechte als Untermieter:in.

    Wohnst du zur Untermiete? Auch hier hast du verschiedene Rechte:


    Wie hoch darf die Miete zur Untermiete sein? 


    • Für die Miete gelten im Untermietverhältnis die gleichen Regeln wie für ein normales Mietverhältnis. Allerdings mit der Ausnahme von möblierten Zimmern. Die Miete, die der/die Untermieter:in an den/die Hauptmieter:in zu zahlen hat, kann bei Beginn des Untermietverhältnisses grundsätzlich frei vereinbart werden.
    • Allerdings ist auch hier die Mietpreisbremse zu beachten.

    Kündigung

    • Bei Untervermietung einer ganzen Wohnung gelten die normalen Kündigungsfristen – die Kündigungsfrist beträgt also drei Monate.
    • Wohnt der/die Untermieter:in mit dem/der Hauptmieter:in in der Wohnung, kann der/die Hauptmieter:in jederzeit kündigen. 
    • Gibt es keinen nachweisbaren (auch mündlichen) Untermietvertrag gilt der/die Untermieter:in als Gast und kann zum sofortigen Gehen aufgefordert werden. 

    Wenn der/die Hauptmieter:in auszieht, habe ich dann als Untermieter:in das Recht in der Wohnung zu bleiben? 


    • Es gibt keine vertragliche Beziehung zwischen Vermieter:in und Untermieter:in. In den meisten Fällen, in denen das (Haupt-)Mietverhältnis gekündigt wird, muss auch der/die Untermieter:in die Wohnung räumen. 

     

    Mehr Infos findest du hier oder wende dich an eine Beratungsstelle (siehe 7. Wo finde ich Beratung und Unterstützung zum Wohnen und Mieten?


  • 3. Möblierte Wohnung.

    Wohnst du in einer möblierten Wohnung?


    • Das Angebot an möblierten Wohnungen in Berlin steigt. Nicht selten scheint dabei die möblierte Wohnung zum Umgehen der Mietpreisbremse angeboten zu werden.  

    Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen und Möblierungszuschlag


    • Bei möblierten Wohnungen gilt grundsätzlich die Mietpreisbremse, zusätzlich darf jedoch ein angemessener Möblierungszuschlag verlangt werden.
    • Der Möblierungszuschlag muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren und muss angemessen sein (maximal 2 % des Zeitwerts der Möbel pro Monat).

    Weitere Infos zum möblierten Wohnen findest du hier!


  • 4. Schlechter Zustand deiner Wohnung?

    Deine Wohnung ist in einem schlechten Zustand? Dokumentiere die Schäden!


    • Mach Fotos und Videos von Schimmel, defekten Möbeln, kaputten Fenstern usw.
    • Hebe alle Nachrichten oder Zahlungen auf! Das kann später Beweise liefern, falls du rechtlich vorgehen willst oder Unterstützung suchst.

    Ab wann kann ich die Miete mindern?


  • 5. Meine Wohnung ist an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt.

     Deine Wohnung ist an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt?



  • 6. Kann ich Unterstützung bei der Miete bekommen?

    Prüfe, ob du Wohngeld berechtigt bist:


    • Hier geht es zum Wohngeldrechner!

    Prüfe, ob du Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein hast:


    • Hier findest du weitere Infos zum Wohnberechtigungsschein (WBS).

  • 7. Wo finde ich Beratung und Unterstützung zu Wohnen und Mieten?

    Anlaufstellen zu Mietrecht- und Wohnungsfragen (Informationen und Beratung):