
Zahlst du zu viel Miete? Ist deine Wohnung kaputt?
Musst du dir dein Zimmer mit anderen teilen?
Vor allem Fahrer:innen, die neu in Berlin sind, haben große Schwierigkeiten eine Wohnung zu finden. Oft bleiben nur teure, schlechte oder fragwürdige Angebote übrig.
Aber: Was ist eigentlich erlaubt? Und: An wen kann ich mich wenden, wenn etwas nicht stimmt?
Hier findest du wichtige Informationen!
PROBLEME MIT DER WOHNUNG?
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1. Mietpreis zu hoch? Checke deine Miete!
Viele, vor allem migrantische Fahrer:innen, haben Schwierigkeiten in Berlin eine Wohnung zu finden. Oft landen sie in viel zu teuren Wohnungsangeboten.
Finde heraus, ob du zu hohe Miete zahlst:
- Checke die ortsüblichen Vergleichsmieten über den Berliner Mietenspiegel.
- Prüfe deine Miete mit dem Mietwucher-Rechner.
- In Berlin gilt eine Mietpreisbremse. Das heißt, die Miete darf zu Beginn des Mietverhältnisses grundsätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen.
- Wenn deine Wohnung über dem üblichen Mietspiegel liegt, kannst du evtl. Miete zurückfordern.
- Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 % überschritten und der/die Vermieter:in nutzt die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt aus, droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.
- Übersteigt die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 %, kann dies sogar eine Straftat sein.
- Falls ja, melde das den entsprechenden Behören. Das Wohnungsamt kann Bußgelder gegen Vermieter:innen verhängen und du kannst eine Mietsenkung durchsetzen.
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2. Rechte als Untermieter:in.
Wohnst du zur Untermiete? Auch hier hast du verschiedene Rechte:
Wie hoch darf die Miete zur Untermiete sein?
- Für die Miete gelten im Untermietverhältnis die gleichen Regeln wie für ein normales Mietverhältnis. Allerdings mit der Ausnahme von möblierten Zimmern. Die Miete, die der/die Untermieter:in an den/die Hauptmieter:in zu zahlen hat, kann bei Beginn des Untermietverhältnisses grundsätzlich frei vereinbart werden.
- Allerdings ist auch hier die Mietpreisbremse zu beachten.
Kündigung
- Bei Untervermietung einer ganzen Wohnung gelten die normalen Kündigungsfristen – die Kündigungsfrist beträgt also drei Monate.
- Wohnt der/die Untermieter:in mit dem/der Hauptmieter:in in der Wohnung, kann der/die Hauptmieter:in jederzeit kündigen.
- Gibt es keinen nachweisbaren (auch mündlichen) Untermietvertrag gilt der/die Untermieter:in als Gast und kann zum sofortigen Gehen aufgefordert werden.
Wenn der/die Hauptmieter:in auszieht, habe ich dann als Untermieter:in das Recht in der Wohnung zu bleiben?
- Es gibt keine vertragliche Beziehung zwischen Vermieter:in und Untermieter:in. In den meisten Fällen, in denen das (Haupt-)Mietverhältnis gekündigt wird, muss auch der/die Untermieter:in die Wohnung räumen.
Mehr Infos findest du hier oder wende dich an eine Beratungsstelle (siehe 7. Wo finde ich Beratung und Unterstützung zum Wohnen und Mieten?)
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3. Möblierte Wohnung.
Wohnst du in einer möblierten Wohnung?
- Das Angebot an möblierten Wohnungen in Berlin steigt. Nicht selten scheint dabei die möblierte Wohnung zum Umgehen der Mietpreisbremse angeboten zu werden.
Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen und Möblierungszuschlag:
- Bei möblierten Wohnungen gilt grundsätzlich die Mietpreisbremse, zusätzlich darf jedoch ein angemessener Möblierungszuschlag verlangt werden.
- Der Möblierungszuschlag muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren und muss angemessen sein (maximal 2 % des Zeitwerts der Möbel pro Monat).
Weitere Infos zum möblierten Wohnen findest du hier!
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4. Schlechter Zustand deiner Wohnung?
Deine Wohnung ist in einem schlechten Zustand? Dokumentiere die Schäden!
- Mach Fotos und Videos von Schimmel, defekten Möbeln, kaputten Fenstern usw.
- Hebe alle Nachrichten oder Zahlungen auf! Das kann später Beweise liefern, falls du rechtlich vorgehen willst oder Unterstützung suchst.
Ab wann kann ich die Miete mindern?
- Bei bestimmten Mängeln kannst du deine Miete mindern. Wende dich an eine Beratungsstelle (siehe 7. Wo finde ich Beratung und Unterstützung).
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5. Meine Wohnung ist an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt.
Deine Wohnung ist an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt?
- Gewerkschaften können unterstützen, besonders wenn Wohnraum an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt ist.
- Beratung findest du auch beim Berliner Zentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA).
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6. Kann ich Unterstützung bei der Miete bekommen?
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7. Wo finde ich Beratung und Unterstützung zu Wohnen und Mieten?
Anlaufstellen zu Mietrecht- und Wohnungsfragen (Informationen und Beratung):
- Informationen rund um Wohnen und Miete findest du online auf der Webseite des Berliner Mietratgebers.
- Die kostenfreie Mieterberatung in den Bezirken beantwortet Fragen zum Mietrecht.
- Auch Asum macht kostenfreie mietrechtliche Beratung im Auftrag der Berliner Bezirke.
- Berliner Mieterverein e.V. (BMV): Online findest du hier ausführliche Informationen zu verschiedenen Themen. Als Mitglied erhältst du Zugang zu einer Rechtsberatung.
- Bei der Berliner MieterGemeinschaft e.V. (BMG) findest du ebenfalls Infos zur Miete und Mietrecht.
