
Arbeite ICh für ein großes Lieferdienst-Unternehmen, ein Subunternehmen, ein Restaurant oder eine WhatsApp-Nummer? Bin ich Solo-Selbstständig? Was Heißt das für meine Arbeitsrechte?
Viele Rider:innen wissen nicht genau,
für wen sie eigentlich arbeiten. Das kann allerdings entscheidend sein für die geltenden
Arbeitsrechte, den
Kündigungsschutz, die
Lohnansprüche. Hier findest du wichtige Infos und Kontakte zu Beratungsstellen, die dir weiterhelfen können!
Alle hier gennanten Beratungsstellen behandeln deine Angaben absolut vertraulich und geben nichts an Behörden (wie bspw. die Ausländerbehörde) weiter!
Ich Arbeite bei einem Lieferdienst-unternehmen
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1. Ich bin fest bei einem Lieferdienst-Unternehmen angestellt.
Bist du fest bei einem Lieferdienst-Unternehmen angestellt?
- Das bedeutet, du hast einen Arbeitsvertrag, in dem deine Arbeitszeiten, dein Lohn, dein Urlaubsanspruch und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind.
- Bei einer festen Anstellung bist du sozialversichert. Damit zahlt dein:e Arbeitgeber:in Beiträge zur Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
- Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn du krank bist und ein ärztliches Attest vorlegst, bekommst du in der Regel für sechs Wochen weiterhin Gehalt vom/von der Arbeitgeber:in. Danach übernimmt deine Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld (70 % des Bruttoverdiensts).
- Auch dein Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt: Bei einer Vollzeitstelle (5-Tage-Woche) stehen dir mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu.
- Du wirst mindestens nach gesetzlichem Mindestlohn bezahlt.
- Pausen und Ruhezeiten sind vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. Dies ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
- In vielen Fällen ist dein:e Arbeitgeber:in verpflichtet, dir die nötige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen – zum Beispiel Kleidung, Rucksack oder Fahrrad.
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2. Ich bin als Werkstudent:in bei einem Lieferdienst-Unternehmen beschäftigt.
Arbeitest du als Werkstudent:in für ein Lieferdienstunternehmen?
- Als Werkstudent:in darfst du in der Regel während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (20-Stunden-Regel).
- Wenn du während des Semesters dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, verlierst du den Werkstudentenstatus – dann werden volle Sozialversicherungsbeiträge fällig.
- Dabei geht es um die regelmäßige Arbeitszeit. Wenn du mal in einer Woche mehr als 20 Stunden arbeitest, ist das in der Regel kein Problem.
- Während der Semesterferien kannst du mehr arbeiten. Oder auch, wenn du vor allem an Wochenenden oder abends arbeitest, weil man da nicht studiert.
- Innerhalb eines Jahres darfst du nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten.
- Dein:e Arbeitgeber:in zahlt Rentenversicherung.
- So wie Festangestellte hast du als Werkstudent:in im Fall von Krankheit Anspruch auf deinen Lohn.
- Werkstudent:innen haben ebenso Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach deinen Arbeitstagen.
Du kannst auch fest angestellt als Student:in arbeiten!
- Wenn du studierst, dann musst du nicht als Werkstudent:in arbeiten. Dein:e Arbeitgeber:in kann dich auch fest anstellen. Wenn du fest angestellt bist, hat das den Vorteil, dass dein:e Arbeitgeber:in u.a. auch deine Krankenkasse übernimmt.
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3. Ich arbeite im Minijob für ein Lieferdienst-Unternehmen.
Arbeitest du im Minijob für einen Lieferdienst?
- Dann gelten für dich die üblichen Minijob-Regelungen.
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4. Ich arbeite mit Gewerbeschein/solo-selbstständig für ein Lieferdienst-Unternehmen.
Arbeitest du über Gewerbeschein oder als Solo-Selbstständige für ein Lieferdienst-Unternehmen?
- Das heißt für dich gelten die Regeln von Solo-Selbstständigen.
Ich arbeite für ein Subunternehmen / Eine Whats APP-Nummer
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5. Ich bin bei einem Subunternehmen fest angestellt.
Bist du bei einem Subunternehmen fest angestellt?
- Dann gelten für dich grundsätzlich die gleichen Rechte wie für alle fest angestellten Lieferdienstfahrer:innen.
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6. Ich arbeite mit Gewerbeschein / solo-selbstständig für ein Subunternehmen.
Arbeitest du über Gewerbeschein oder als Solo-Selbstständige für ein Subunternehmen?
- Das heißt, für dich gelten die Regeln von Solo-Selbstständigen.
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7. Ich arbeite für eine WhatsApp-Nummer.
Arbeitest du für eine WhatsApp-Nummer?
- Vermutlich hast du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, oder?
- Allerdings: Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtlich genauso wirksam wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. Auch bedeutet das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags nicht, dass du als Arbeitnehmer:in keine Rechte hast. Alle Arbeitsrechte gelten auch ohne unterschriebenen Vertrag (mehr dazu: 3. Ich habe einen mündlichen Arbeitsvertrag).
- Allerdings liegt die Vermutung nahe, dass du nicht als Arbeitnehmer:in angemeldet bist. Das heißt, dass du undokumentiert arbeitest.
Wirst du bar bezahlt?
- Wenn du ohne Arbeitsvertrag arbeitest und bar bezahlt wirst, ist das grundsätzlich erlaubt (siehe 10. Ich habe keinen Arbeitsvertrag und bekomme meinen Lohn in bar).
- Es kann aber auch ein Hinweis auf undokumentierte Arbeit sein.
- Wenn du unsicher bist: Überprüfe, ob dein:e Arbeitgeber:in dich bei der Sozial- und Rentenversicherung angemeldet hat. Schaue auf der Lohnabrechnung, frage deine:n Arbeitgeber:in oder rufe bei der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung an, ob du dort gemeldet bist.
- Siehe auch 26. Woher weiß ich, dass mein Arbeitgeber mich sozialversicherungspflichtig angemeldet hat?
Kein Lohn?
- Wenn du arbeitest und keinen Lohn dafür erhältst, dann verstößt dein:e Arbeitgeber:in gegen das Mindestlohngesetz! Für die Ahndung von Mindestlohnverstößen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vom Zoll zuständig. Dort kannst du den Verstoß auch melden. (Mehr dazu siehe 11. Ich erhalte keinen Lohn).
- Wende dich an die Gewerkschaft oder eine passende Beratungsstelle, zum Beispiel das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA).
Alle hier gennanten Beratungsstellen behandeln deine Angaben absolut vertraulich und geben nichts an Behörden (wie bspw. die Ausländerbehörde) weiter!
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8. Ich arbeite vermutlich undokumentiert.
Ich bin mit meiner Arbeit nicht angemeldet:
- Wenn du undokumentiert arbeitest, hast du auch in diesem Fall Rechte. So hast du Anspruch auf Versicherungsleistungen (bspw. Krankenversicherung oder die Versicherung im Fall eines Arbeitsunfalls), auch wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden.
- Allerdings liegt die Schwierigkeit darin, dein Arbeitsverhältnis nachzuweisen!
Deswegen: Dokumentiere dein Arbeitsverhältnis!
- Dokumentiere deine Kommunikation mit dem Auftraggeber!
- Mache Screenshots und Screen Recording von Nachrichten, Emails, Arbeitsaufträgen, deinem Account etc.
- Das heißt: Schalte Screen Recording ein, öffne deine Arbeits-App, gehe auf die Anzeigen, wann du wie lange und wie viel gearbeitet hast usw. und speichere die Aufnahme sicher ab.
Beratung
- Wende dich an deinen Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder eine passende Beratungsstelle, zum Beispiel das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA).
- Alle hier gennanten Beratungsstellen behandeln deine Angaben absolut vertraulich und geben nichts an Behörden (wie bspw. die Ausländerbehörde) weiter!
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9. Red Flags beim Arbeitgeber!
Red Flags!
Dies sind Warnzeichen bei deinem:r Arbeitgeber:in und Hinweise, dass du wahrscheinlich undokumentiert arbeitest:
- Wenn dein Arbeitsverhältnis nur mündlich geregelt wird und du nichts schriftlich vorliegen hast.
- Wenn du keine Adresse von deinem Unternehmen hast und dein:e Arbeitgeber:in sich auch nicht für deine Adresse interessiert.
- Wenn dein:e Arbeitgeber:in dir sagt, dass du bestimmte Dokumente nur im Fall einer Zollkontrolle / FKS-Kontrolle bereithalten sollst.
- Free Login / Immer-verfügbar-sein ist ein Hinweis auf keine ordentliche Schichtvergabe.
- Wenn dein:e Arbeitgeber:in dir nur eine WhatsApp-Nummer gibt. Manchmal bekommst du nicht einmal eine E-Mail-Adresse.
Ich arbeite mit Gewerbeschein bzw. Solo-Selbstständig
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10. Ich arbeite mit Gewerbeschein / solo-selbstständig.
Arbeitest du mit Gewerbeschein oder solo-selbstständig für ein Subunternehmen oder Lieferdienstunternehmen?
- Wenn du mit einem Gewerbeschein für ein Unternehmen, Subunternehmen oder eine Vermittlungsplattform arbeitest, bist du in der Regel solo-selbstständig. Das heißt, du bist selbstständig, aber ohne Angestellte.
Hierbei musst du ein paar Dinge beachten:
- Du hast keinen Arbeitsvertrag, sondern du bekommst Aufträge von einem/einer Auftraggeber:in und stellst deine Rechnungen selbst.
- Du bist nicht über den/die Auftraggeber:in sozialversichert: Das heißt, du musst dich selbst kranken- und rentenversichern bzw. eine Unfallversicherung abschließen.
- Du musst Steuern (inkl. Umsatzsteuer) ggf. selber abführen. Einmal im Jahr musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hier kann es unter Umständen zu hohen Nachzahlungen kommen.
- Du hast keinen arbeitsrechtlichen Schutz: Kein Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub, Lohnfortzahlung in Krankheitsfall oder Kündigungsschutz.
- Du trägst das volle Risiko: Du wirst nur für ausgeführte Aufträge bezahlt. Bei Krankheit, Unfall oder Auftragspause bekommst du kein Geld.
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11. Risiko Scheinselbstständigkeit!
Möglicherweise besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit!
- Wenn du offiziell selbstständig bist, aber in der Praxis wie ein:e Angestellte:r arbeitest (z. B. feste Arbeitszeiten, keine eigenen Kund:innen, Weisungen vom Unternehmen), kann das als Scheinselbstständigkeit gelten.
- Wird von der Deutschen Rentenversicherung oder dem Finanzamt Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Nachzahlungen von Sozialabgaben. Für dein:e Auftraggeber:in drohen ggf. mehrere tausende Euro Strafen oder Bußgelder, weil bis zu 4 Jahre angerechnet werden. Die Haftung der Beschäftigten ist auf maximal drei Lohnzahlungen beschränkt.
- Derzeit ist es umstritten, ob Rider:innen als scheinselbstständig gelten können. Spätestens Ende 2026 müssen laut einer EU-Plattformrichtlinie alle EU-Länder klare Kriterien vorlegen, um zu entscheiden, ob Plattformarbeiter:innen wirklich selbstständig sind – oder eigentlich angestellt sein müssten.
- Deshalb: Lasse deine Tätigkeit im Zweifel prüfen – z. B. von einer Beratungsstelle oder Gewerkschaft.
- Eine Möglichkeit der Prüfung ist auch ein Antrag auf Statusfeststellung bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Ich Arbeite für ein Restaurant
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12. Ich arbeite fest angestellt für ein Restaurant.
Arbeitest du fest angestellt für ein Restaurant?
- Wenn du fest angestellt für ein Restaurant arbeitest, dann gelten für dich die gleichen Bedingungen wie grundsätzlich bei Festanstellungen.
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13. Ich arbeite ohne Arbeitsvertrag für ein Restaurant.
Arbeitest du ohne Arbeitsvertrag für ein Restaurant?
- Wenn du ohne Arbeitsvertrag für ein Restaurant arbeitest und bar bezahlt wirst, ist das grundsätzlich erlaubt. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Arbeitsvertrag (siehe 3. Ich habe einen mündlichen Arbeitsvertrag und 10. Ich habe keinen Arbeitsvertrag).
- Es kann aber auch ein Hinweis auf undokumentierte Arbeit sein.
- Wenn du undokumentiert arbeitest, hast du auch in diesem Fall Rechte, bspw. auf Versicherungsleistungen wie Krankenversicherung oder Unfallversicherung (siehe 5. Worauf habe ich Anspruch?), auch wenn dein:e Arbeitgeber:in die Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt hat.
- Allerdings liegt die Schwierigkeit darin, dein Arbeitsverhältnis nachzuweisen!
Deswegen: Dokumentiere dein Arbeitsverhältnis!
- Dokumentiere deine Kommunikation mit dem Auftraggeber!
- Mache Screenshots und Screen Recordings von Nachrichten, E-Mails, Arbeitsaufträgen, deinem Account etc.
- Das heißt: Schalte Screen Recording ein, öffne deine Arbeits-App, gehe auf die Anzeigen, wann du wie lange und wie viel gearbeitet hast usw. und speichere die Aufnahme sicher ab.
Beratung
- Wende dich an deinen Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder eine passende Beratungsstelle, bspw. das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA).
Anlauf- Und Beratungsstellen
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14. Gewerkschaften und Beratungsstellen.
Bei Problemen oder Fragen kannst du folgende Beratungsstellen/Organisationen kontaktieren.
Alle gennanten Beratungsstellen behandeln deine Angaben absolut vertraulich und geben nichts an Behörden (wie bspw. die Ausländerbehörde) weiter!
- Wenn es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kannst du immer auch mit ihm Kontakt aufnehmen. Der Betriebsrat ist für deine Belange im Unternehmen zuständig.
- Auch können dir Gewerkschaften helfen. Zuständig für dich als Rider:in ist entweder die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) oder die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di).
- Das Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) bietet arbeits- und sozialrechtliche Beratung für eingewanderte Menschen und mobile Arbeitnehmer:innen an.
- Arbeits- und sozialrechtliche Beratung für Migrant:innen bekommst du auch bei Faire Integration und bei Faire Mobilität.
- Bei schwerwiegenden Fällen kann es Sinn machen, eine:n Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht einzuschalten. Hierzu kannst du auch deinen Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder das BEMA befragen.
